Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend "Kunde" genannt) und Kuramed - Jasmine Renze (nachfolgend "Kuramed" genannt). Diese werden bei der Buchung von Ihnen anerkannt.
1.Vertrag: Mit der Anmeldung bietet der Kunde Kuramed den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefon, per Internet oder per E-Mail erfolgen. Bei elektronischer Buchung (per Internet oder per E-Mail) bestätigt Kuramed unverzüglich den Buchungseingang auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Buchungsbestätigung dar. Der Kunde ist an seinen Buchungsauftrag bis zur Annahme durch Kuramed gebunden, spätestens jedoch für den Zeitraum von 14 Tagen nach Zugang des Auftrags bei Kuramed. Mit der Übermittlung der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung per Post oder per E-Mail an den Kunden kommt der Vertrag für beide Seiten zustande, wobei Kuramed das Vertragsangebot verbindlich annimmt.
2. Zahlung: Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung wird der Rechnungsbetrag sofort fällig, da es sich bei einer ambulanten Vorsorgeleistungen nicht um eine Reise gemäß § 651 k BGB, sondern um eine Maßnahme nach § 23 Abs. 2 SGB V handelt, sofern nicht von Kuramed in der Rechnung ein anderes Zahlungsziel genannt wird. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung sind die Gebühren ebenfalls sofort fällig. In den meisten Kurorten wird eine Kurtaxe erhoben, die im Rechnungsbetrag nicht enthalten ist und direkt vor Ort vom Kunden gezahlt wird.
3. Buchungsunterlagen: Die Buchungsbestätigung / Rechnung wird dem Kunden unmittelbar nach Buchung per Post oder per E-Mail zugesandt. Die Kurunterlagen (Voucher) werden nach vollständiger Zahlung des Gesamtrechnungsbetrags an den Kunden versandt. Sollten diese dem Anmelder bzw. Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Kurantritt zugegangen sein, muss dieser sich unverzüglich mit Kuramed in Verbindung setzen.
4. Abrechnung bei ambulanten Vorsorgeleistungen: Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der ambulanten Vorsorgeleistung um wohnortferne Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 2 SGB V mit auswärtiger Unterbringung handelt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich bei seinem Sozialversicherungsträger vorab über die aktuellen Zuschussregelungen sowie Erstattungen zu informieren und sich eine entsprechende Zusage für die Erstattung der Vorsorgeleistung einzuholen. Eine Garantie oder Haftung für die Auszahlung des Zuschusses sowie für die Erstattung durch den Sozialversicherungsträger an den Kunden wird durch Kuramed ausdrücklich nicht übernommen. Wird der mögliche Zuschuss oder die Erstattung durch den Sozialversicherungsträger an den Kunden nicht ausbezahlt, so hat der Kunde diesen Betrag selbst zu tragen.
5. Kontraindikationen: Die Angebote von Kuramed richten sich ausschließlich an Personen, welche die eigenverantwortliche Durchführung einer ambulanten Vorsorgeleistung selbstständig und ohne fremde Hilfe bewerkstelligen können. Hat der Kunde diesbezüglich Bedenken, soll er sich an seinen Arzt wenden, der ihn beraten kann, inwieweit die angebotenen Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für ihn geeignet sind. Etwaige Vorerkrankungen, Behinderungen oder körperliche Einschränkungen hat der Kunde Kuramed bereits bei seiner Buchungsanfrage mitzuteilen. Die Auswahl der Anwendungen obliegt einzig dem verordnenden Kurarzt am Kurort. Kuramed hat darauf keinen Einfluss und kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
6. Leistungsänderungen: Kuramed ist berechtigt, aus Gründen, die vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, sowie von Kuramed nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die Leistung zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung nicht erheblich ist und für den Kunden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Kurmaßnahme nicht beeinträchtigt. Kuramed wird jedoch gegebenenfalls, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung anbieten.
7. Rücktritt seitens Kuramed: Kuramed kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Kur den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Kurmaßnahme ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kuramed behält den Anspruch auf den Rechnungsbetrag, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, welche Kuramed aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Kuramed kann die Buchung vor Antritt der Kur kostenpflichtig stornieren, umgehend nachdem Kuramed in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Kunde ohne Genehmigung einer ambulanten Vorsorgeleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB V die Buchung vorgenommen hat. Dabei werden die unter 8.) genannten pauschalierten Stornierungsgebühren zu Grunde gelegt.
8. Rücktritt seitens des Kunden:
Im Interesse des Kunden sollte ein Rücktritt von der Kurmaßnahme immer schriftlich erfolgen. Dabei hat der Kunde bereits ausgehändigte Kurunterlagen an Kuramed zurückzugeben. Der Rücktrittszeitpunkt bemisst sich am Zugang der Rücktrittserklärung bei Kuramed. Folgende pauschalierte Stornierungsgebühren fallen bei einem Rücktritt vor Kurbeginn an: - bis zum 30. Tag vor Kurbeginn: 25%
- bis zum 22. Tag vor Kurbeginn: 30%
- bis zum 15. Tag vor Kurbeginn: 40%
- bis zum 7. Tag vor Kurbeginn: 60%
- bis zum 4. Tag vor Kurbeginn: 75%
- bis zum 2. Tag vor Kurbeginn: 85%
- ab dem Tag vor Kurbeginn und bei Nichtantritt der Kur: 90%
Die jeweiligen Stornierungskosten beziehen sich auf den vollen Gesamtbetrag (Eigenanteil sowie der etwaige Kassenanteil). Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Leistung berücksichtigt. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden Kuramed entstanden ist, bleibt dem Kunden unbenommen. Der Nachweis, dass Kuramed ein höherer Schaden entstanden ist, bleibt Kuramed ebenfalls unbenommen. Bei einzelnen nicht in Anspruch genommenen Leistungen besteht für den Kunden kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Rechnungsbetrags. Liegt eine individuelle Vereinbarung darüber vor, dass die Buchung „nicht stornierbar“ erfolgt, ist auch bei einer Stornierung oder dem Nichtantritt der Kur der volle Rechnungsbetrag (Eigenanteil sowie der etwaige Kassenanteil) vom Kunden an Kuramed zu zahlen.
9. Umbuchungen: Umbuchungen werden ausschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Leistung zu den jeweiligen Stornierungsgebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Angebotspreis durchgeführt.
10. Ersatzpersonen: Bis zum Kurbeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Kuramed kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, falls dieser nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Kurantritt (Gesundheitszustand, Genehmigung des Sozialversicherungsträgers für eine ambulante Vorsorgeleistung) mitbringt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Kuramed ist berechtigt, für die Einbuchung der Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € zu erheben. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Der Kunde sowie die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Falls ein gebuchtes Doppelzimmer nur von einer Person belegt wird, ist Kuramed berechtigt den vollen Zimmerpreis von diesem Kunden zu verlangen oder diesen in einem Einzelzimmer unterzubringen und den Einzelzimmerzuschlag zu berechnen.
11. Rücktrittsversicherung: Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung ist ratsam. Wir empfehlen Ihnen entsprechende Produkte unseres Partners „Ergo Reiseversicherung AG“. Sofern ein Versicherungsfall eintritt, ist die „Ergo Reiseversicherung AG“ unverzüglich zu informieren. Kuramed ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
12. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Kurmaßnahme durch unvorhersehbares Auftreten höherer Gewalt nach Vertragsabschluss erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Kuramed den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Kurbeginn erhält der Kunde den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Kuramed ein Entgelt verlangen. Nach Antritt der Kurmaßnahme kann der Vertrag ebenfalls aufgrund der vorgenannten Gründe von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall ist Kuramed verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen. Kuramed kann einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder zur Beendigung der Kurmaßnahme noch zu erbringende Leistungen geltend machen. Mögliche Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.
13. Haftung: Die Haftung von Kuramed für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen gezahlten Preis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Kuramed für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14. Leistungen Dritter: Für Leistungsmängel, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, bei denen Kuramed als Vermittler auftritt, haftet der durchführende Veranstalter. Solche Leistungen (Therapieleistungen, Haustürtransfer, etc.) sind in den Ausschreibungen als Fremdleistungen eindeutig zu kennzeichnen.
15. Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Vertreter von Kuramed am Kurort zu melden. Dieser wird für Abhilfe sorgen, soweit dies möglich ist, er ist jedoch nicht befugt, etwaige Ansprüche anzuerkennen. Ist solch ein Vertreter am Kurort nicht vorhanden und vertraglich auch nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, beim Leistungsträger (Einrichtung) etwaige Mängel zu beanstanden. Falls daraufhin keine Abhilfe erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich Kuramed an seinem Sitz in Ettlingen, am besten schriftlich, zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
16. Ausschlussfrist für Ansprüche und Verjährung: Etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Kur gegenüber Kuramed geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Etwaige Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kur dem Vertrag nach enden sollte.
Etwaige Ansprüche des Kunden aufgrund Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kuramed oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haben eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kur dem Vertrag nach enden sollte. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche des Kunden aufgrund sonstiger Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von Kuramed oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Deliktische Ansprüche haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
17. Datenschutz: Kuramed erhebt und verwendet die Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Genaue Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf http://www.kuramed.de/datenschutz zu finden.
18. Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19. Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten wird Ettlingen als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.
20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
21. Schlussbestimmungen: Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in weiteren Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Stand: Februar 2023